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Gefahrgut

Der Gefahrgutbeauftragte

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter über 50 t/a beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Beförderung von Gefahrgut bedeutet auch Verpackung, Umgang und Lagerung von Gefahrgut. 
Wir schulen Ihre Verpacker, Befüller, Verlader, Versender, Empfänger, Entlader.

Unsere Gefahrgutbeauftragten überwachen Ihrem Betrieb bezüglich der Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen, schulen Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation.

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung des Beförderungspapiers, der Shippers Declaration und der IMO-Erklärung.

Gefahrgut-beauftragte Person

Alle Mitarbeiter Ihres Betriebes, die  mit Gefahrgut umgehen, müssen für Ihre Belange ausreichend geschult werden.
Wir selektieren die erforderliche Information und bilden Ihre Mitarbeiter aus.
Jeder Mitarbeiter erhält eine Schulungsbescheinigung.
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