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Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte

Ab einer Betriebsgröße von 2000 m² oder durch Auflage der Behörden wird die Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten gefordert.

Unsere Mitarbeiter sind als Brandschutzbeauftragte nach TSG ausgebildet und übernehmen für Sie den Brandschutzbeauftragten.

Wir machen für Sie die
  • regelmäßige Begehungen der Betriebsstätte
  • Ausbildung der Mitarbeiter (Brandschutzhelfer)
  • Unterweisung der Mitarbeiter (jährlich)
  • Erstellung der Dokumentation, Brandschutzordnung, etc.
  • Beratung in allen Brandschutzangelegenheiten.  

Prüfungen im Rahmen des Brandschutzes

Wir prüfen Ihre
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Brandschutzklappen
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Brandschutztüren und -tore
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